Abenteuertourismusunternehmen müssen sich aufgrund eines am 16. Juni 2022 von der Regierung erlassenen Dekrets, mit ihrem Personal für die entsprächenden Activities die sie anbieten neu qualifizieren bzw. ihre Qualifizierung neu aktivieren.
Es ist die „Verordnung für die Durchführung von Abenteuertourismusaktivitäten“, die seit 2016 einer Reihe von Erweiterungen unterzogen wurde, mit der Absicht, dass das Personal dieser Unternehmen, die über die IKT-Touristenerklärung verfügen, zertifiziert werden und dies auch in Zukunft die Regel ist. Wandern, Reiten, Gleitschirmfliegen, Rafting, Kajakfahren, Canopy, Abseilen und die Nutzung von ATVs sind Teil der Aktivitäten, die in der Nominierung des Abenteuertourismus enthalten sind.
Die Unternehmen haben nun eine Übergangsfrist von drei Monaten um alle Zertifizierungen ihres Unternehmens und somit auch der Mitarbeiter, auf den aktuellen Stand zu bringen.
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